MPU wegen Alkohol

MPU wegen Alkohol Stuttgart – Vorbereitung bei Trunkenheitsfahrt

Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholfahrten oder wenn ein Gericht nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entzogen hat, ist eine MPU in der Regel Pflicht. Wir bereiten dich gezielt und ehrlich darauf vor.

1,6 ‰

ab hier meist MPU-Pflicht

6–15

Monate Abstinenz je nach Fall

>90 %

Bestehen mit Vorbereitung

Wann wird die MPU wegen Alkohol angeordnet?

Angeordnet wird sie ab 1,6 Promille (BAK), bei Wiederholungstätern, bei Unfällen unter Alkoholeinfluss oder bei Anzeichen einer Alkoholabhängigkeit. Die Begutachtungsstelle prüft, ob ein schädlicher Alkoholgebrauch vorliegt, ob du zuverlässig zwischen Trinken und Fahren trennen kannst und ob eine dauerhafte Verhaltensänderung glaubwürdig nachweisbar ist.

Abstinenznachweis – 6, 12 oder 15 Monate?

Je nach Promillewert und Vorgeschichte wird eine nachgewiesene Abstinenz gefordert: 6 Monate bei Ersttätern mit niedrigeren Werten, 12 Monate bei hohen Promillewerten und Wiederholungstätern, bis zu 15 Monate in schweren Abhängigkeitsfällen. Der Nachweis erfolgt über Blut- oder Haarproben. In manchen Fällen ist auch kontrolliertes Trinken als Nachweis möglich.

Was erwartet dich im Gespräch?

Im psychologischen Gespräch geht es um Authentizität statt Perfektion. Wir üben mit dir, deine Geschichte glaubwürdig zu erzählen und deine Verhaltensänderung nachvollziehbar darzustellen. Empfehlung: Beginne mindestens 4 Wochen vor dem Termin mit der Vorbereitung.

Häufige Fragen zu MPU wegen Alkohol

Das hängt von Promillewert und Vorgeschichte ab. Bei Ersttätern mit niedrigeren Werten oft ja, bei hohen Werten oder Wiederholung werden 12 Monate verlangt. Wir prüfen deinen Fall konkret.

In manchen Fällen ja – statt vollständiger Abstinenz. Ob das für dich in Frage kommt, klären wir im Erstgespräch anhand deiner Akte.

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